Idee

Wir sind ein selbstorganisiertes Quartiersprojekt in Rechts-der-Wertach und haben uns zusammengefunden, um den komplexen Vielfachkrisen unserer Zeit auf lokaler Ebene entgegenzutreten. Dabei schaffen wir neue Räume des Miteinanders. Hier treffen Menschen ohne Konsumzwang aufeinander, um sich zu vernetzen, Sorgetätigkeiten gemeinsam zu organisieren, miteinander den Stadtteil durch eine Vielzahl lokaler Projekte (Demokratiecafé, Ort der Begegnung, offene Nachbarschaftsküche, Tauschschrank und Lebensmittelverteiler, Biodiversitäts- und Pflanzprojekte in den Straßen des Stadtteils, Organisation eines Straßenfestes und vieles mehr) zu gestalten, demokratische Bildungsarbeit zu organisieren und auf diesem Wege Demokratie als solidarische Lebensform erfahrbar zu machen.

Den zunehmenden gesellschaftlichen Spannungen und Spaltungen wollen wir mit konkreter nachbarschaftlicher Solidarität begegnen. Eine widerstandsfähige Zivilgesellschaft wird durch demokratisches und integratives Engagement vor Ort gestärkt. Wir sind der Ansicht, dass Veränderungen im lokalen Zusammenleben sich auch auf größere Strukturen auswirken - Think global, act local.


Ueber uns

Nachdem die Qualle im Juni 2023 ins Leben gerufen wurde, hat sich schnell eine Gruppe von Menschen mit unterschiedlichsten Backgrounds zusammengefunden, um konstruktive Veränderungen im Quartier Rechts-der-Wertach anzustoßen. Dabei engagieren sich Menschen verschiedener Altersklassen und soziokultureller Kontexte in ihrer freien Zeit. Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an den Prinzipien Gewaltfreiheit und Basisdemokratie und versuchen uns möglichst ohne Hierarchien zu organisieren, um eine solidarische Lebensweise in der Praxis einzuüben.


Verein "Qualle - Quartier fuer Alle e.V."

Der Verein wurde im November 2023 gegründet. Ziel ist es, die administrativen Aufgaben des Quartiersprojekts zu übernehmen, sodass sich engagierte Ehrenamtliche und Menschen aus Rechts-der-Wertach auf die Planung und Umsetzung konkreter Projekte konzentrieren können.

Wie du uns unterstützen kannst, erfährst du hier. Unterstützende Initiativen & Organisationen

Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus Personen, die wichtige Beiträge zur lokalen Quartiersentwicklung in Rechts-der-Wertach wie auch Stadtteil-übergreifend leisten. Ihre Aufgabe innerhalb der Vereinsstruktur ist es, der Arbeit des Quartiersprojets beratend zur Seite zu stehen und die Umsetzung konkreter Projekten mit know-how und Erfahrung zu bereichern.
Porträt von Jan Weber-Ebnet vor dem Quartierszentrum, im Text: Dipl.-Ing. Architekt, Quartiersmanager Rechts-der-Wertach seit 2017
"Als Quartiersmanager ist es mir ein Freude zu sehen, wie sich in kurzer Zeit aus einer Vision junger Menschen ein gemeinnütziger Verein von Bürger*innen aller Altersgruppen entwickelt hat. Gerne unterstütze ich den Verein mit meiner Erfahrung aus Prozessen aktivierender und gemeinwohlorientierter Stadtentwicklung!"
Porträt von Tine Klink vor dem Quartierszentrum. Bildunterschrift: „Tine Klink, AK Urbane Gärten Augsburg, Trägerin Verdienstmedaille ‚Für Augsburg‘, ausgezeichnet mit der ‚Silberdistel‘ der Augsburger Allgemeinen“
"Mein Lieblingsmotto »Wuiseln gilt net« ist gerade durch Engagement im Stadtteil gut umsetzbar. Man kann natürlich schon mal maulen und jammern – aber dann muss man auch was tun gegen das, was die Maulerei und die Jammerei auslöst. Im Stadtteil kann ich oft sehr schnell Verbesserungen bewirken: unmittelbar, in Gemeinschaft mit anderen, in direkter Kommunikation und Aktion, dort wo es zwickt und zwackt. Ein gutes Leben für alle - das möchten wir doch für jede und jeden."
Porträt von Vincent Bentele vor dem Quartierszentrum, Vorstandsmitglied des Stadtjugendrings Augsburg
"Als Nachbar in Rechts-der-Wertach und Vorstandsmitglied des Stadtjugendrings Augsburg freut es mich ungemein den Verein dabei zu unterstützen, die Vision eines solidarischen Viertels für jeden zu schaffen - unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status. Eine lebenswerte Zukunft kann und wird nur gemeinsam gestaltet werden können."
Antrag zur Mitgliedschaft

Werde Mitglied im Verein Qualle - Quartier für Alle e.V.

Lade das Dokument runter und schicke es ausgefüllt an info@qualleaugsburg.de

Beitrittsformular 'Beitritt zum Verein Qualle - Quartier fuer Alle e.V.' mit drei Grundsaetzen: 1. In unseren Grundwerten verfolgen wir den Anspruch, uns klar gegen jede Form der Diskriminierung zu positionieren. Darunter verstehen wir unter anderem: Faschismus, Sexismus, Rassismus, Altersdiskriminierung, Ableismus, Klassismus, Religionsfeindlichkeit (bspw. Antisemitismus, Islamfeindlichkeit) und jede andere Form diskriminierenden Verhaltens oder Einstellungen. 2. Darueber hinaus lehnen wir Wissenschaftsfeindlichkeit, verschwoerungstheoretische Haltungen und Populismus klar ab. 3. Wir stehen fuer gewaltfreie Kommunikation und basisdemokratische Strukturen und streben ein moeglichst hierarchiefreies Miteinander an. Darunter der Text: 'Hiermit bitte ich, in den Verein aufgenommen zu werden. Ich versichere, dass ich die obenstehenden Prinzipien des Vereins sowie seine Satzung anerkenne und praktizieren werde.' Felder fuer: Vor- und Nachname, Adresse, Telefonummer (freiwillig*), Mailadresse (freiwillig*). *entweder Telefonnummer oder Mailadresse ist anzugeben. Art der Mitgliedschaft: Regulaere Mitgliedschaft 12 Euro/Jahr oder Foerdermitgliedschaft 120 Euro/Jahr. Unten: Felder fuer Datum und Unterschrift. *Der Jahresmitgliedsbeitrag für eine reguläre Mitgliedschaft wurde in der Mitgliederversammlung am 17.12.2023 auf 12€ festgelegt.
Vereinssatzung (Stand: 15.11.2023)

Präambel

(1) In unseren Grundwerten verfolgen wir den Anspruch, uns klar gegen jede Form der Diskriminierung zu positionieren. Darunter verstehen wir unter anderem: Faschismus, Sexismus, Rassismus, Altersdiskriminierung, Ableismus, Klassismus, Religionsfeindlichkeit (bspw. Antisemitismus, Islamfeindlichkeit) und jede andere Form diskriminierenden Verhaltens oder Einstellungen.

(2) Darüber hinaus lehnen wir Wissenschaftsfeindlichkeit, verschwörungstheoretische Haltungen und Populismus klar ab.

(3) Wir stehen für gewaltfreie Kommunikation und basisdemokratische Strukturen und streben ein möglichst hierarchiefreies Miteinander an.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen: Qualle – Quartier für Alle. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."

1.2 Der Sitz des Vereins ist Augsburg.

1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2.2 Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und das Schaffen und Stärken lokaler demokratischer Strukturen. Darüber hinaus setzt er sich für die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Umweltschutz ein. Dabei stehen stets die in der Präambel formulierten Haltungen und Werte im Zentrum.

2.3 Der Satzungszweck wird insbesondere umgesetzt durch

  1. Schaffen von Begegnungsorten zur Stärkung der Gemeinschaftlichkeit im Quartier Rechts der Wertach und zum Austausch über demokratische Werte sowie zur Vernetzung der Nachbarschaft beispielsweise durch Errichtung eines Quartierszentrums.
  2. Förderung von Kunst und Kultur durch Veranstaltungen, die Menschen mit unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen zusammenbringen, wie etwa Konzerten und Straßenfesten.
  3. Verwirklichung von Projekten zum Umweltschutz und zur Förderung der Lebensqualität im Quartier etwa durch Biodiversitätsprojekte, Müllsammelaktionen und Errichtung von Mülleimern für Zigarettenstummel sowie dem Aufbau und Unterhalt einer Foodsharing-Station und eines Tauschschrankes.

§ 3 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

6.1 Mitglied des Vereins oder Fördermitglied kann jede natürliche Person oder juristische Person werden.

6.2 Der Aufnahmeantrag ist mündlich oder schriftlich zu stellen.

6.3 Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

6.4 Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber*in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann vereinsintern endgültig entscheidet.

6.5 Gründe, die gegen einen Erwerb der Mitgliedschaft sprechen, sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten sowie Verhalten und Einstellungen, die den Vereinsinteressen und -werten widersprechen.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

7.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod, Auflösung der juristischen Person oder Auflösung des Vereins.

7.2 Der Austritt erfolgt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied und wird bei Eingang der Austrittserklärung wirksam. Bereits für die Zukunft geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.

7.3 Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten, Verhalten und Einstellungen, die den Vereinsinteressen und -werten widersprechen oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 8 Beiträge

8.1 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.

8.2 Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

8.3 Über Beitragsermäßigungen, Stundungen und Beitragsbefreiungen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

§ 9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die/der Schatzmeister*in.

§ 10 Mitgliederversammlung

10.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.

10.2 Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  1. Wahl und Abwahl des Vorstands
  2. Wahl des/der Schatzmeister*in
  3. Wahl eines/einer Kassenprüfer*in
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Entgegennahme der Berichte des Vorstands
  6. Entgegennahme des Berichts des/der Schatzmeister*in
  7. Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
  9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  10. Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
  11. Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

10.3 Mindestens einmal innerhalb jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

10.4 Der Vorstand ist außerdem zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

10.5 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Emailadresse oder Anschrift gerichtet war.

10.6 Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

10.7 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

10.8 Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

10.9 Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist eine/ein Protokollierende*r zu wählen.

10.10 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

10.11 Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

10.12 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem/der Protokollierenden zu unterzeichnen ist.

§ 11 Vorstand

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht mindestens aus zwei Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister*in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

11.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

11.2 Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

11.3 Wiederwahl ist zulässig.

11.4 Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

11.5 Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 12 Kassenprüfung

12.1 Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer*in zur Kassenprüfung.

12.2 Wiederwahl ist zulässig.

§ 13 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e.V.", Wertachstrasse 29, 86153 Augsburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Augsburg, 15.11.2023

Seite 1 der Vereinssatzung Seite 2 der Vereinssatzung Seite 3 der Vereinssatzung Seite 4 der Vereinssatzung
Vereinssatzung (in leichter Sprache)

Präambel

(1) In dieser Satzung sagen wir, dass wir gegen alle Formen von Diskriminierung sind. Das bedeutet, dass wir uns klar gegen Faschismus, Sexismus, Rassismus, Altersdiskriminierung, Ableismus, Klassismus, und jede andere diskriminierende Handlung oder Einstellung stellen.

(2) Außerdem lehnen wir Wissenschaftsfeindlichkeit, Verschwörungstheorien und Populismus ab.

(3) Wir setzen uns für gewaltfreie Kommunikation und demokratische Strukturen ein und wollen eine hierarchiefreie Gemeinschaft.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Unser Verein heißt "Qualle – Quartier für Alle". Wir sind in Augsburg und das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

2.1 Unser Verein hat nur gemeinnützige Ziele. Das bedeutet, dass wir uns für die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und den Aufbau lokaler demokratischer Strukturen einsetzen. Wir unterstützen auch Kunst, Kultur und Umweltschutz, immer im Einklang mit unseren Werten.

2.2 Konkrete Projekte, die wir umsetzen, sind zum Beispiel die Schaffung von Treffpunkten im Quartier für ein starkes Gemeinschaftsgefühl, Veranstaltungen für Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, die Förderung von Kunst und Kultur sowie Umweltschutzprojekte.

§ 3 Selbstlose Tätigkeit

Unser Verein handelt nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern ausschließlich im Sinne der gemeinschaftlichen Ziele.

§ 4 Mittelverwendung

Das Geld des Vereins darf nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zahlungen aus den Vereinsmitteln.

§ 5 Verbot von Begünstigungen

Niemand darf durch Ausgaben, die nicht den Vereinszielen dienen, oder übermäßig hohe Vergütungen bevorzugt werden.

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

6.1 Jeder Mensch oder jede Organisation kann Mitglied oder Fördermitglied werden.

6.2 Um Mitglied zu werden, muss man einen Antrag stellen. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand.

6.3 Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann die Entscheidung bei der Mitgliederversammlung angefochten werden.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

7.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod, Auflösung einer Organisation oder Auflösung des Vereins.

7.2 Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückgegeben.

7.3 Ein Ausschluss kann nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten erfolgen. Die Entscheidung trifft der Vorstand.

§ 8 Beiträge

8.1 Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.

8.2 Über Beitragsermäßigungen entscheidet der Vorstand.

§ 9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Schatzmeisterin.

§ 10 Mitgliederversammlung

10.1 Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Treffen aller Vereinsmitglieder.

10.2 Aufgaben der Mitgliederversammlung sind unter anderem die Wahl und Abwahl des Vorstands, die Wahl der Schatzmeisterin, die Wahl eines Kassenprüfers, Entlastung des Vorstands, Berichte entgegennehmen und Entscheidungen über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins.

10.3 Es gibt mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung.

10.4 Wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es schriftlich fordert, muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

10.5 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und die Einladung erfolgt schriftlich einen Monat im Voraus.

10.6 Die Tagesordnung kann auf Antrag von Mitgliedern bis eine Woche vor dem Termin ergänzt werden.

10.7 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

10.8 Ein Vorstandsmitglied leitet die Mitgliederversammlung.

10.9 Es wird am Anfang der Versammlung ein Protokollführer gewählt.

10.10 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimme kann persönlich oder durch schriftliche Vollmacht ausgeübt werden.

10.11 Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung erfordern eine Zweidrittelmehrheit.

10.12 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt.

§ 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorsitzenden und der Schatzmeisterin. Sie vertreten den Verein gemeinsam.

11.1 Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für ein Jahr.

11.2 Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

11.3 Wiederwahl ist erlaubt.

11.4 Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer gewählt ist.

11.5 Wenn jemand aus dem Verein austritt, endet auch sein Amt im Vorstand.

§ 12 Kassenprüfung

12.1 Die Mitgliederversammlung wählt eine Person zur Kassenprüfung für ein Jahr.

12.2 Wiederwahl ist erlaubt.

§ 13 Auflösung des Vereins

Wenn der Verein aufgelöst wird, geht das Vermögen an den Verein "Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e.V." in Augsburg, der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden muss.

Augsburg, 04.12.2023

Seite 1 der Vereinssatzung in leichter Sprache Seite 2 der Vereinssatzung in leichter Sprache Seite 3 der Vereinssatzung in leichter Sprache
Vereinssatzung (Englisch)

Preamble

(1) In our basic values, we aim to take a clear stand against any form of discrimination. This includes, among other things, fascism, sexism, racism, age discrimination, ableism, classism, hostility towards religions (such as antisemitism, Islamophobia), and any other form of discriminatory behavior or attitudes.

(2) Additionally, we firmly reject anti-science sentiments, conspiracy theories, and populism.

(3) We advocate for non-violent communication, democratic structures, and strive for a collaborative environment with as little hierarchy as possible.

§ 1 Name, Location, and Fiscal Year

1.1 The association is named "Qualle – Quartier für Alle." It is intended to be registered in the association register and will then bear the addition "e.V."

1.2 The association is based in Augsburg.

1.3 The fiscal year is the calendar year.

§ 2 Purpose of the Association

2.1 The association pursues exclusively and directly charitable purposes in the sense of the "Tax-privileged Purposes" section of the Tax Code.

2.2 The purpose of the association is to promote civic engagement and the creation and strengthening of local democratic structures. Additionally, it advocates for the promotion of art, culture, and environmental protection. The principles and values formulated in the preamble are always at the center.

2.3 The purpose of the statute is implemented, in particular, by:

  1. Creating meeting places to strengthen community spirit in the Rechts der Wertach neighborhood and to exchange democratic values, as well as to network the community, for example, by establishing a neighborhood center.
  2. Promoting art and culture through events that bring people with different socio-cultural backgrounds together, such as concerts and street festivals.
  3. Implementing projects for environmental protection and the promotion of quality of life in the neighborhood, such as biodiversity projects, litter collection campaigns, and the establishment of bins for cigarette butts, as well as the setup and maintenance of a food-sharing station and a swap cabinet.

§ 3 Selfless Activity

The association acts selflessly; its primary purpose is not economic.

§ 4 Use of Funds

Association funds may only be used for statutory purposes. Members receive no benefits from the association's funds.

§ 5 Prohibition of Favoritism

No person shall be favored by expenses unrelated to the purpose of the corporation or by disproportionately high remuneration.

§ 6 Acquisition of Membership

6.1 Any natural or legal person can become a member or supporting member.

6.2 The application for membership must be made orally or in writing.

6.3 The board decides on the membership application.

6.4 Against rejection, which does not require justification, the applicant has the right to appeal to the general assembly, which then decides definitively within the association.

6.5 Reasons speaking against acquiring membership include behavior detrimental to the association's goals and behavior and attitudes conflicting with the association's interests and values.

§ 7 Termination of Membership

7.1 Membership ends by resignation, exclusion, death, dissolution of the legal entity, or dissolution of the association.

7.2 Resignation can be declared in writing to an authorized board member and becomes effective upon receipt of the declaration. Membership fees already paid will not be refunded.

7.3 Exclusion can only occur for good cause. Important reasons include behavior detrimental to the association's goals, violation of statutory obligations, behavior and attitudes conflicting with the association's interests and values, or membership fee arrears of at least one year. The board decides on exclusion. The member has the right to appeal to the general assembly against the exclusion, which must be submitted to the board in writing within one month. The general assembly decides finally. The member reserves the right to review the measure by invoking the ordinary courts. The invocation of an ordinary court has a suspensive effect until the legal decision becomes final.

§ 8 Contributions

8.1 Members pay contributions, the amount and due date of which are determined by the general assembly.

8.2 The board decides on reductions, deferrals, and exemptions from contributions on a case-by-case basis.

§ 9 Organs of the Association

Organs of the association are the general assembly, the board, and the treasurer.

§ 10 General Assembly

10.1 The general assembly is the highest association body.

10.2 Tasks of the general assembly include, among others:

  1. Election and dismissal of the board
  2. Election of the treasurer
  3. Election of an auditor
  4. Discharge of the board
  5. Receipt of reports from the board
  6. Receipt of the treasurer's report
  7. Setting of contributions and their due dates
  8. Decision on changes to the statutes
  9. Decision on the dissolution of the association
  10. Decision on admission and exclusion of members in appeal cases
  11. Other tasks arising from the statutes or the law.

10.3 At least once during each fiscal year, an ordinary general assembly takes place.

10.4 The board is also obliged to convene an extraordinary general assembly if at least one quarter of the members request it in writing, stating reasons.

10.5 The general assembly is convened by the board in writing one month in advance, stating the agenda. The period begins on the day following the dispatch of the invitation letter. The invitation letter is deemed to have been received by the members if it was addressed to the last email address or address known to the association.

10.6 The agenda is to be supplemented if a member requests it in writing no later than one week before the scheduled date. The supplement is to be announced at the beginning of the assembly.

10.7 The general assembly is quorate without regard to the number of members present.

10.8 The general assembly is chaired by a board member.

10.9 At the beginning of the general assembly, a person is elected to take minutes.

10.10 Each member has one vote. The voting right can only be exercised personally or for a member with a written authorization.

10.11 The simple majority of the votes cast decides in the case of votes. Changes to the statutes and the dissolution of the association can only be decided with a majority of two-thirds of the members present. Abstentions and invalid votes are not taken into account.

10.12 Minutes are to be prepared on the resolutions of the general assembly, which are to be signed by the chairman and the minute-taker.

§ 11 Board

The board according to § 26 BGB consists of at least two chairpersons and the treasurer. They represent the association in and out of court. At least two board members represent jointly.

11.1 The general assembly elects the board for a period of one year.

11.2 Board members can only be members of the association.

11.3 Re-election is allowed.

11.4 The board remains in office until a new board is elected.

11.5 If membership in the association ends, so does the office as a board member.

§ 12 Audit of the Cash

12.1 The general assembly elects an auditor for the period of one year to audit the cash.

12.2 Re-election is allowed.

§ 13 Dissolution of the Association

In the event of dissolution or revocation of the association or the cessation of tax-privileged purposes, the assets of the association shall fall to the association "Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e.V.", Wertachstrasse 29, 86153 Augsburg, which must use it immediately and exclusively for charitable purposes.

Augsburg, November 15, 2023.

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Ziele des Vereins

(Auszug aus §2 der Satzung)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke [...].

Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und das Schaffen und Stärken lokaler demokratischer Strukturen. Darüber hinaus setzt er sich für die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Umweltschutz ein. Dabei stehen stets die in der Präambel formulierten Haltungen und Werte im Zentrum. Der Satzungszweck wird insbesondere umgesetzt durch

  1. Schaffen von Begegnungsorten zur Stärkung der Gemeinschaftlichkeit im Quartier Rechts der Wertach und zum Austausch über demokratische Werte sowie zur Vernetzung der Nachbarschaft beispielsweise durch Errichtung eines Quartierszentrums.
  2. Förderung von Kunst und Kultur durch Veranstaltungen, die Menschen mit unterschiedlichen soziokulturellen Hintergründen zusammenbringen, wie etwa Konzerten und Straßenfesten.
  3. Verwirklichung von Projekten zum Umweltschutz und zur Förderung der Lebensqualität im Quartier etwa durch Biodiversitätsprojekte, Müllsammelaktionen und Errichtung von Mülleimern für Zigarettenstummel sowie dem Aufbau und Unterhalt einer Foodsharing-Station und eines Tauschschrankes.